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Unsere Geschichte

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Burgerbibliothek Bern. Signatur: N Rudolf Münger Mappe AA

Wie das Doppelwappen und der früher gebräuchliche Name "Adelige Gesellschaft zum Narren und zum Distelzwang" nahelegen, entstand die Gesellschaft aus dem Zusammenschluss zweier Adelsstuben: der Gesellschaft zum Narren (der Narr, der Hofnarr, war ein verbreitetes Adelssymbol) und der Gesellschaft zum Distelzwang (Distelzwang lautete ein alter Name für den Distelfink, wobei es sich hier wohl um ein Hauszeichen gehandelt haben muss).

Eine Urkunde von 1392 bezeugt ein Rechtsgeschäft, das vor dem hus der gesellschaft der herren ze dem narren bi der chrützgass, also an der Gerichtstätte oben an der Gerechtigkeitsgasse, abgeschlossen worden war. Damit erklärt sich auch die für Bern einzigartige Eingangshalle des Gesellschaftshauses, die bei schlechtem Wetter als Tagungsort für die Gerichtsorgane und zudem als Freistatt für von Blutrache Bedrohte diente. Seit dem 15. Jahrhundert ist auch das Hinterhaus an der Junkerngasse als Gesellschaftseigentum bezeugt.

Als einzige der heute bestehenden Berner Gesellschaften und Zünfte ist demnach die Gesellschaft zum Distelzwang nicht aus einer Handwerkervereinigung hervorgegangen, vielmehr war sie die Gesellschaft der Adligen. So nahm sie denn in der Rangfolge der Zünfte stets den ersten Platz ein und ihre Angehörigen hatten als einzige das Privileg, noch einer anderen Zunft angehören zu dürfen. Das war für die politische Laufbahn von ausschlaggebender Bedeutung, führte der Weg zur Spitze des Berner Rates doch über die Zugehörigkeit zu einer der vier Vennerzünfte (Pfistern, Schmieden, Metzgeren, Ober-Gerwern/Mittellöwen).

Der älteste erhaltene Stubenrodel von 1454 belegt, dass zu den Stubengesellen einerseits in Bern ansässige Herren wie die Bubenberg, Diesbach, Erlach, Ringoltingen und Scharnachtal sodann hohe Herren und Würdenträger wie die Stadtschreiber oder die Leutpriester am Berner Münster gehörten, andererseits aber auch mit der Stadt verburgrechtete auswärtige Adlige (etwa die Grafen von Neuenburg oder die Grafen von Greyerz) ebenso wie die Vorsteher geistlicher Institutionen (zum Beispiel der Deutschritterkomtur von Köniz oder der Propst von Interlaken).

Bis 1798 besassen 29 Berner Schultheissen das Stubenrecht auf Distelzwang. In der Zeit der oligarchischen Abschliessung der patrizischen Oberschicht sank die Zahl der Stubengesellen wegen des Aussterbens von Geschlechtern bis auf rund ein Dutzend ab. Im 19. Jahrhundert setzte dann eine liberalere Aufnahmepraxis ein, so dass die Gesellschaft heute rund 550 Angehörige zählt.

Zu den historisch herausragenden Gesellschaftsangehörigen zählen die Schultheissen Adrian von Bubenberg (ca. 1434-1479)  und Hieronymus von Erlach (1667-1748), der Chronist Diebold Schilling (ca.1430-1486), der eidgenössische Staatsschreiber August von Gonzenbach (1808-1887) und Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen (1899-1985).

Zum Gesellschaftshaus gehörte von alters her ein Wirtschaftsrecht. Auf der Stube traf man sich nach den Ratssitzungen zum geselligen Trunk, dort wurden fremde Gesandte bewirtet und nach der Wahl Berns zur Bundesstadt bezogen jeweils bis zu 10 National- und Ständeräte Quartier im "Gasthaus zum Distelzwang", und dies bis die neu erbauten Grosshotels Schweizerhof, Bernerhof und Bellevue den altehrwürdigen Gesellschaftshäusern den Rang abliefen.

Mit dem 1997 erweiterten Keller und dem renovierten Gesellschaftssaal im 1. Stock dient heute das Gesellschaftshaus an der Gerechtigkeitsgasse 79 wiederum als Versammlungsort des Gemeinwesens der Gesellschaft zum Distelzwang, sowohl für die Behörden der Gesellschaft (den Gesellschaftsrat) als auch für die Gemeindeversammlungen (das Grosses Bott).

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