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Wie das Doppelwappen und der früher gebräuchliche Name "Adelige Gesellschaft
zum Narren und zum Distelzwang" nahelegen, entstand die Gesellschaft aus dem
Zusammenschluss zweier Adelsstuben: der Gesellschaft zum Narren (der Narr, der
Hofnarr, war ein verbreitetes Adelssymbol) und der Gesellschaft zum Distelzwang
(Distelzwang = alter Name für Distelfink, war wohl ein Hauszeichen).
Eine Urkunde von 1392 bezeugt ein Rechtsgeschäft, das "vor dem hus der
gesellschaft der herren ze dem narren bi der chrützgass", also an der
Gerichtstätte oben an der Gerechtigkeitsgasse, abgeschlossen wurde. Damit
erklärt sich auch die für Bern einzigartige Eingangshalle des
Gesellschaftshauses, die bei schlechtem Wetter als Tagungsort für die
Gerichtsorgane und zudem als Freistatt für von Blutrache Bedrohte diente. Seit
dem 15. Jahrhundert ist auch das Hinterhaus an der Junkerngasse als
Gesellschaftseigentum bezeugt.
Als einzige der heute bestehenden Berner Zünfte und Zunftgesellschaften ist
demnach die Gesellschaft zum Distelzwang nicht aus einer Handwerkervereinigung
hervorgegangen, sondern war die Gesellschaft der Adligen. Sie nahm in der
Rangfolge der Zünfte stets den ersten Platz ein und ihre Angehörigen hatten als
einzige das Privileg, noch einer anderen Zunft angehören zu dürfen. Das war für
die politische Laufbahn – der Weg zur Spitze des Berner Rates setzte die
Mitgliedschaft bei einer der vier Vennerzünfte (Pfistern, Schmieden, Metzgeren,
Ober-Gerwern/Mittellöwen) voraus – von ausschlaggebender Bedeutung.
Der erste erhaltene Stubenrodel (1454) belegt, dass zu den Stubengesellen
einerseits in Bern ansässige Herren wie die Bubenberg, Diesbach, Erlach,
Ringoltingen und Scharnachtal und hohe Herren und Würdenträger wie
Stadtschreiber oder Leutpriester am Berner Münster gehörten, andererseits auch
mit der Stadt verburgrechtete auswärtige Adlige (u.a. Grafen von Neuenburg,
Grafen von Greyerz) und Vorsteher geistlicher Institutionen (u.a. der
Deutschritterkomtur von Köniz oder der Propst von Interlaken).
Bis 1798 besassen 29 Berner Schultheissen das Stubenrecht auf Distelzwang. In
der Zeit der oligarchischen Verengung der patrizischen Oberschicht sank die Zahl
der Stubengesellen wegen des Aussterbens von Geschlechtern bis auf rund ein
Dutzend ab. Im 19. Jahrhundert setzte eine liberalere Aufnahmepraxis ein, so
dass die Gesellschaft heute rund 400 Angehörige zählt.
Zu den historisch markanten Gesellschaftsangehörigen zählen u.a. die
Schultheissen Adrian von Bubenberg und Hieronymus von Erlach, der Chronist
Diebold Schilling, der eidgenössische Staatsschreiber August von Gonzenbach und
Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen.
Zum Gesellschaftshaus gehörte von alters her ein Wirtschaftsrecht. Auf der Stube
traf man sich nach den Ratssitzungen zum geselligen Trunk, dort wurden fremde
Gesandte bewirtet und nach der Wahl Berns zur Bundesstadt bezogen jeweils bis zu
10 National- und Ständeräte Quartier im "Gasthaus zum Distelzwang", bis die
neu erbauten Grosshotels Schweizerhof, Bernerhof und Bellevue den altehrwürdigen
Gesellschaftshäusern den Rang abliefen.
Mit dem 1997 erweiterten Keller und dem renovierten Gesellschaftssaal im 1.
Stock dient heute das Gesellschaftshaus wiederum als Versammlungsort des
Gemeinwesens der Gesellschaft zum Distelzwang, sowohl für die Behörden der
Gesellschaft (dem Gesellschaftsrat) als auch für die Gemeindeversammlungen (dem
"Grossen Bott").
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